Für Einweiser

Erhalten Sie hier einen Überblick über Indikationen für eine stationäre Behandlung in der Klinik Friedenweiler und erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Anmeldung und Aufnahme.

Anmeldungs- und Aufnahmeinformationen

Die Privatklinik Friedenweiler ist ein Akutkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik im Sinne des § 107 (1) SGB V.

Als Klinik für akute Fälle können wir Ihre Patienten ohne längere Wartezeiten aufnehmen. Zur Klärung von Fragen oder zur Vereinbarung eines Aufnahmetermins setzen Sie sich umgehend mit einer versierten Hilfskraft in Verbindung.

Reagieren Sie sofort:

  • Albträume
  • Belastende Flashbacks
  • Vermeidungsverhalten
  • Dauerstress
  • Schlaflosigkeit
  • Angstzustände
  • Soziale Hemmungen

Wie Sie Betroffenen helfen können:

  • Einzelgesprächstherapie
  • EMDR-Therapie
  • Gruppentherapie
  • Sport- und Kreativtherapie
  • Achtsamkeitsübungen
  • Entspannungsverfahren
  • unterstützende Medikamentierung

Folgende Diagnosen werden in der Klinik Friedenweiler behandelt

  • F 32.2 schwere depressive Episode
  • F 32.3 schwere depressive Episode mit psychotischem Erleben
  • F 33.2 schwere depressive Episode bei rezidivierender Störung
  • F 33.3 schwere depressive Episode mit psychotischem Erleben bei rezidivierender Störung
  • F 32.1 mittelgradige depressive Episode
  • F 33.1 mittelgradige depressive Episode bei rezidivierender Störung
  • F 32 Depression
  • F 31.4 bipolare Störung, gegenwärtig schwer depressiv
  • F 31.3 bipolare Störung, gegenwärtig mittelgradig depressiv
  • F 31 bipolare Störung
  • F 43.1 posttraumatische Belastungsstörung
  • F 42.2 Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt
  • F 42.1 Zwangshandlungen
  • F 42.0 Zwangsgedanken
  • F 40.1 soziale Phobie
  • F 44 dissoziative Störung
  • F 44.5 dissoziative Krampfanfälle
  • F 10.2 Alkoholabhängigkeit
  • F 13.2 Benzodiazepinabhängigkeit
  • F 60 Persönlichkeitsstörung
  • F 20.0 Schizophrenie

Die Indikation für eine stationäre Behandlung ergibt sich aus:

  • dem Schweregrad der Erkrankung, der eine Fortsetzung der ambulanten Behandlung erschwert und die Notwendigkeit von krankenhausspezifischen therapeutischen Mitteln erkennen lässt (personelle Ausstattung, Überwachung, apparative Ausstattung)
  • Gefährdungsaspekten
  • Chronifizierungsgefahr
  • einer Krankheitsprogredienz trotz ambulanter Behandlung. Sollte bislang keine ambulante Behandlung erfolgt sein, muss erkennbar sein, dass diese nicht ausreichend oder sogar gefährlich gewesen wäre (wie zum Beispiel bei drohender Suizidalität)
  • anhaltenden psychosozialen Stressoren, die eine Gesundung im sozialen Umfeld erschweren

Häufig gestellte Fragen:

Wir berücksichtigen bei der Behandlung stets die Wahrung der Menschenwürde sowie die Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte des Patienten. Wir setzen uns gegen die Stigmatisierung und Diskriminierung von psychischen Erkrankungen ein und würdigen zu jeder Zeit das Selbstbestimmungsrecht des Kranken. Aus diesem Grund ist eine Einweisung in unsere Klinik nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Patienten möglich.

Auf unserer Vorstellungsseite erhalten Sie sowohl Informationen zu Therapie- und Behandlungsmethoden, der Umgebung als auch dem Alltag in der Klinik Friedenweiler.

  • Kostenübernahme für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte: In der Klinik Friedenweiler werden privat versicherte und beihilfeberechtigte Patienten, gesetzlich versicherte Patienten und Selbstzahler behandelt.
    Gerne beraten wir Sie vor Aufnahme zu den Kostenerstattungsverfahren.
  • Private Krankenversicherung (PKV) als Kostenträger: Um eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder die staatliche Beihilfe zu erreichen, ist die medizinische Notwendigkeit einer (akuten) stationären Krankenhauseinweisung möglichst durch einen Facharzt der Bereiche Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie, Nervenheilkunde oder Neurologie zu bestätigen. Bei Akuteinweisungen (zum Beispiel bei Gefährdungsaspekten) kann eine Direktaufnahme erfolgen, wir kümmern uns dann am Tag der Aufnahme um die Kostenübernahme. Bei geplanten und längerfristigen Aufenthalten muss eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingeholt werden, hierzu benötigen Sie in der Regel eine ausführlichere Stellungnahme Ihres ambulant behandelnden Arztes (und ggf. auch Psychologen).
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Kostenträger: Prinzipiell können sich auch gesetzliche Krankenkassen an den Behandlungskosten in einer Privatklinik beteiligen. Die Erfolgschancen richten sich nach der Komplexität des Erkrankungsbildes sowie Art und Umfang der ambulant erfolgten Behandlungsversuche. Auch gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen bezüglich der Bereitschaft, die Erstattungsfähigkeit im Einzelfall medizinisch prüfen zu lassen. Die GKV erstatten nur die Kosten, welche bei einer vergleichbaren Behandlung in der nächstgelegenen regelversorgenden Klinik entstanden wären. Die Tagessätze dieser öffentlichen Krankenhäuser variieren erheblich (ca. 230,00 € bis 330,00 € täglich). Die Differenz der erstatteten Kosten zum Tagessatz der Klinik Friedenweiler beträgt derzeit 364,00 € und muss vom Patienten selbst beglichen werden. Der Tagessatz setzt sich aus dem Basispflegesatz Psychiatrie 153,00 € und dem Abteilungspflegesatz Psychiatrie 211,00 € zusammen. Für weitere Leistungen können auch private Zusatzversicherungen aufkommen; Krankentage­geldversicherungen können ebenfalls die Zuzahlungspflicht reduzieren, sodass bei vielen gesetzlich versicherten Patienten nur geringe oder keine Zuzahlungen entstehen. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich.
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