Klinikeinweisung Private Kranken – versicherung und Beihilfeberechtigung
Prinzipiell muss bei elektiven, also planbaren Behandlungen eine Kostenübernahme bei den privaten Krankenkassen oder Beihilfestellen beantragt werden. Wenn Gefährdungsaspekte bestehen oder eine fachärztlich attestierte Akuität, also Dringlichkeit der stationären Behandlung besteht, wird lediglich ein fachärztliches Attest zur stationären Krankenhausbehandlung benötigt.
Erfahren Sie hier alles über die erforderlichen Schritte für Beihilfeberechtigte und privat Versicherte.
Sie haben Fragen über den Aufenthalt in unserer Klinik als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter? Dann kontaktieren Sie uns jetzt!
Ihr Weg zur Klinik als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter
Krankenhauseinweisung durch einen Facharzt
Für eine Aufnahme in unsere Klinik benötigen Privatversicherte eine fachärztliche Erklärung der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Krankenhauseinweisung. Idealerweise sollten Sie zusätzlich ein fachärztliches Schreiben beilegen, das die bislang erfolgten Behandlungsversuche erörtert und zudem darstellt, weshalb eine ambulante Behandlung in Ihrem Fall nicht mehr ausreichend ist.
Akuteinweisung
Bei Gefährdungsaspekten kann eine Direktaufnahme stattfinden, für die lediglich ein fachärztliches Attest zur stationären Krankenhausbehandlung benötigt wird. Die Klärung der Kostenübernahme erfolgt durch unserer Klinik.
Längerfristige Aufenthalte
Eine elektive, geplante Behandlung erfordert die Beantragung einer Kostenübernahme bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle. Hierzu benötigen Sie eine ausführliche Stellungnahme des ambulant behandelnden Arztes.
Private Krankenversicherung (PKV) als Kostenträger
Um eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung oder die staatliche Beihilfe zu erreichen, ist die medizinische Notwendigkeit einer (akuten) stationären Krankenhauseinweisung möglichst durch einen Facharzt der Bereiche Psychiatrie, Psychosomatik oder Psychotherapie, Nervenheilkunde oder Neurologie zu bestätigen.
Bei Akuteinweisungen (zum Beispiel bei Gefährdungsaspekten) kann eine Direktaufnahme erfolgen, wir kümmern uns dann am Tag der Aufnahme um die Kostenübernahme.
Bei geplanten und längerfristigen Aufenthalten muss eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingeholt werden, hierzu benötigen Sie in der Regel eine ausführlichere Stellungnahme Ihres ambulant behandelnden Arztes (und ggf. auch Psychologen).